Übersicht
Über uns
Gruppen
Die Satzung gibt es auch hier... als pdf zum Download.
Die vorstehende Satzung wurde am 13.09.1979 beschlossen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen. Mit dem Beschluss über den Ausschluss gilt die Mitgliedschaft als beendet.
§ 7 Stimmrecht und Wählbarkeit
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der Mitarbeiterkreis
Zum Mitarbeiterkreis gehören:
a) die Mitglieder des Vorstandes
b) die Übungsleiter
c) die Kassierer
d) die Betreuer, Platz- und Hauswarte
e) die Schiedsrichter und Kampfrichter
f) Kassenprüfer
Bei Bedarf können vom Gesamtvorstand Ausschüsse für besondere Aufgaben gebildet werden.
§ 15 Protokollierung der Beschlüsse
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleiter und Betreuer sowie die Kassenprüfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.
Die Kasse des Vereins sowie evtl. Kassen der Abteilungen werden in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Vereins“ stehen.
Die vorstehende Satzung wurde am 13.09.1979 beschlossen.